Sicherheitsinspektionen und Prüfungen
von Seilgärten und Adventureparcs

Für die technische Prüfung von Seilkletteranlagen gilt seit Dezember 2007 die europäische Norm EN 15567.
Im Teil 1 der Norm sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Konstruktion und im Teil 2 die Anforderungen an den Betrieb von Seilgärten beschrieben.

Vor Inbetriebnahme müssen folgende Zulassungsprüfungen erfolgen:

> Baumgutachten mit Beurteilung der Tragfähigkeit

> Erstinspektion mit Prüfung der Normenkonformität

Die Inspektionen vor der Inbetriebnahme sind von einer Inspektionsstelle (Typ A nach EN ISO/IEC 17020), also einer externen und unabhängigen Prüfstelle durchzuführen.

Während des Betriebes sind laut
EN 15567
folgende Wiederholungsprüfungen erforderlich:

§7a) Visuelle Routine-Inspektion

§7b) Operative Inspektion

§7c) Jahres-Hauptinspektion

 

Dabei sind die visuellen und operativen Inspektionen vom Betreiber selbst, die Jahres-Hauptinspektion aber von einer Inspektionsstelle durchzuführen.

 

Die starke Nachfrage nach erlebnisorientierten Freizeitanlagen hat in den letzten Jahren viele Adventureparcs entstehen lassen. Der bewusst hohe Wagnisanteil birgt ein entsprechend größeres Betriebsrisiko.

Wir bieten für alle Arten von Seilkletteranlagen folgende Prüfungen an:

> Erstinspektion vor Inbetriebnahme

> Jahres-Hauptinspektion nach §7c)

> Normenkonformitätsprüfung

Referenzen:

Wir betreuen 73 Seilgärten im deutschsprachigen Raum regelmäßig mit Sicherheitsinspektionen und stehen unseren Kunden jederzeit für Beratungsleistungen zur Verfügung.

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