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Sicherheitsinspektionen und Prüfungen |
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Für die technische Prüfung von
Seilkletteranlagen gilt seit Dezember 2007 die europäische Norm EN
15567. Vor Inbetriebnahme müssen folgende Zulassungsprüfungen erfolgen: > Baumgutachten mit Beurteilung der Tragfähigkeit > Erstinspektion mit Prüfung der Normenkonformität Die Inspektionen vor der Inbetriebnahme sind von einer Inspektionsstelle (Typ A nach EN ISO/IEC 17020), also einer externen und unabhängigen Prüfstelle durchzuführen. |
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Während des Betriebes sind laut §7a) Visuelle Routine-Inspektion §7b) Operative Inspektion §7c) Jahres-Hauptinspektion
Dabei sind die visuellen und operativen Inspektionen vom Betreiber selbst, die Jahres-Hauptinspektion aber von einer Inspektionsstelle durchzuführen.
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Die starke Nachfrage nach
erlebnisorientierten Freizeitanlagen hat in den letzten Jahren viele
Adventureparcs entstehen lassen.
Der bewusst hohe Wagnisanteil birgt ein entsprechend größeres
Betriebsrisiko. > Erstinspektion vor Inbetriebnahme > Jahres-Hauptinspektion nach §7c) > Normenkonformitätsprüfung Referenzen: Wir betreuen 73 Seilgärten im deutschsprachigen Raum regelmäßig mit Sicherheitsinspektionen und stehen unseren Kunden jederzeit für Beratungsleistungen zur Verfügung. |
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