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Inspektionen von Künstlichen Kletteranlagen (KKA) |
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Seit Juli 2007 gilt die novellierte Norm DIN EN
12572, welche die ursprüngliche Norm aus dem Jahr 1999 ersetzt. Folgende Inspektionen sind nach DIN EN 12572-1:2007 an Kletteranlagen vorzunehmen: Regelmäßige visuelle Inspektion: Die regelmäßige visuelle Inspektion ermöglicht die Erkennung offensichtlicher Mängel und Gefahrenquellen an der Vorderseite der Kletterwand, die ohne den Einsatz von Hilfsmitteln vom Boden aus deutlich zu sehen sind. Für eine KKA mit hoher Nutzungshäufigkeit oder Gefahr von Vandalismus kann eine tägliche visuelle Inspektion notwendig sein. Diese Sichtprüfung ist vom Betreiber durchzuführen.
Operative Inspektion: Die operative Inspektion ist eine Detailprüfung, um die Funktion und Stabilität der Anlage zu prüfen, insbesondere hinsichtlich des Verschleißes. Diese sollte alle 1 bis 3 Monate durchgeführt werden oder nach Angaben des Herstellers. Operative Inspektionen sind zu dokumentieren. Die Funktionsprüfung ist vom Betreiber oder Hersteller der Kletteranlage durchzuführen.
Jahreshauptinspektion: Die Hauptinspektion wird von einer Prüfstelle nach der Wartungsanleitung des entsprechenden Herstellers durchgeführt, um das Sicherheitsniveau der KKA, ihrer Fundamente, der tragenden Konstruktion und der Wandoberflächen insgesamt festzustellen, z. B. Witterungseinflüsse, Verschleiß oder Korrosion und eine etwaige Gesamtveränderung in der Sicherheit der Anlage, die durch unsachgemäße Veränderungen oder Reparaturen verursacht wurden. Hauptinspektionen sind zu dokumentieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte allen Sicherungspunkten, der tragenden Konstruktion und der Unterkonstruktion der Kletteranlage gelten. Die Jahreshauptinspektion wird von einer Prüfstelle durchgeführt. Evtl. festgestellte Mängel werden vom Hersteller der Kletteranlage oder einem anderen Fachbetrieb im Rahmen einer Instandsetzung beseitigt.
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Wir führen für Sie als unabhängige Prüfstelle Typ A
nach ISO 17020 die Deutschlandweit betreuen wir 43 Kletteranlagen mit regelmäßigen Inspektionen. Langfristig angelegte Inspektionsverträge sichern dem Kunden eine kontinuierliche Betreuung, die Übernahme einer Teilhaftung für die Betriebssicherheit, sowie eine günstige Preisgestaltung im Vergleich zu Einzelaufträgen zu. |
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Für die Durchführung von Inspektionen
setzen wir Mitarbeiter ein, welche über eine mehrjährige Erfahrung aus
den Bereichen der Konstruktion, Herstellung und Prüfung von
Kletteranlagen verfügen. Denn die Norm DIN EN 12572-1 schreibt vor: die Hauptinspektion kann die Demontage von bestimmten Teilen und das Ersetzen von kritischen Sicherheitselementen (z.B. Sicherungspunkte oder Hintersicherungen) erfordern. Diese Inspektion der Anlage sollte von Sachkundigen unter strenger Einhaltung der Anweisungen des Herstellers durchgeführt werden. |
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