Prüfungen von Künstlichen Kletteranlagen (KKA)

 

Seit Juli 2007 gilt die novellierte Norm DIN EN 12572, welche die ursprüngliche Norm aus dem Jahr 1999 ersetzt.
Wesentliche Neuerungen sind die Aufteilung in drei Teile
DIN EN 12572-1 (Juli 2007), Kletteranlagen mit Sicherungspunkten
DIN EN 12572-2 (November 2008), Boulderwände
DIN EN 12572-3 (Januar 2009), Klettergriffe
sowie wesentliche Veränderungen in den Anforderungen an die Konstruktion und Festigkeit von Kletterwänden.

Folgende Prüfungen sind nach DIN EN 12572-1 an Kletterwänden vorzunehmen:

§ 4.4.2 Belastungsprüfung der konstruktiven Festigkeit

§ 4.5 Stoßprüfung der Oberflächenelemente

§ 4.6 Festigkeitsprüfung der Griffaufnahmen

Die o. a. Prüfungen dürfen nur von einem unabhängigen Typ-A-Labor durchgeführt werden (siehe EN ISO 17020).

§ 4.7 Montage-Nachweisprüfung

Wir führen für Sie die
Belastungsprüfung nach § 4.4.2
bei Ihnen vor Ort durch oder bieten Ihnen die Baumusterprüfung in unserem Labor an.

Die Montage-Nachweisprüfung nach § 4.7 kann zwar vom Hersteller und / oder Aufsteller angeboten werden, im Interesse einer sicherheitstechnischen Überwachung sollte diese Prüfung dennoch von einem Prüfinstitut vorgenommen werden.

Die Stoßprüfung der Oberflächenelemente und die  Festigkeitsprüfung der Griffaufnahmen wird in der Regel in unserem Labor vorgenommen. Dennoch sind wir in der Lage, mit unseren mobilen Einrichtungen diese Prüfungen auch vor Ort durchzuführen.

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